Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenbürg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

BPL - Zwerchweg – 3. Änderung FlstNr.:1326

Enz Blick Richtung Ste. Maxime Platz
Die malerische Stadt an der Enz
Frühling_Neuenbürg

Bebauungsplan - „Zwerchweg - 3. Änderung – FlstNr.:1326“ - Arnbach

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwerchweg, 3. Änderung“ im Verfahren gem. § 13 b BauGB; 
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 17.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwerchweg, 3. Änderung“  gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften umfasst rund 900m² und besteht aus Teilbereichen der Flurstücke Nr. 1326, 1325/2, 1108 und 634/1 im Ortsteil Neuenbürg-Arnbach. 

Ziel und Zweck der Planung ist es, vorhandene potenzielle Bauflächen für Wohnbebauung zu erschließen und hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Somit soll auf der bisherigen Freifläche im Randbereich des Baugebietes „Zwerchweg“ die Errichtung von Wohnbebauung ermöglicht ein Teil des Wohnraumbedarfs der Stadt Neuenbürg gedeckt werden.

Die Abgrenzung und Lage des Plangebiets ist dem angehängten Katasterauszug zu entnehmen: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwerchweg, 3. Änderung“ (ohne Maßstab)

Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschrif-ten „Zwerchweg, 3. Änderung“  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Ausle-gung beteiligt. Die Planunterlagen in der Fassung für die Offenlage werden 

in der Zeit vom 07.10.2019 bis 06.11.2019 

im Rathaus der Stadt Neuenbürg, Stadtbauamt, Mühlstraße 24, Zimmer 1 (Vorzimmer des Stadtbauamts) zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvor-schriften zudem auf der Homepage der Stadt Neuenbürg abrufbar.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwerchweg, 3. Änderung“  umfasst:

  • Zeichnerischer Teil  
  • Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen

Bauvorschriften

  • Begründung
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Jeweils in der Fassung vom 28.08.2019

An verfügbaren Umweltinformationen liegen artenschutzrechtliche Untersuchungen zu Vögeln, Fledermäusen, Haselmäusen, Reptilien (Zauneidechsen) und Amphibien im Gel-tungsbereich vor. Diese sind der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu entnehmen. Weiterhin wurden im Rahmen der bereits durchgeführten Beteiligung der Behörden und Trä-ger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB umweltbezogene Stellungnahmen von fol-genden Behörden abgegeben:

  • Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 – Geologie, Rohstoffe und Bergbau
  • Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8 – Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
  • Landratsamt Enzkreis – Amt für Baurecht und Naturschutz, Umweltamt, Forstamt

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Neuenbürg,  ……….

Horst Martin, Bürgermeister