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Europa- und Kommunalwahlen 2024

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024

DIe Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024 finden Sie hier:

Bitte hier klicken

Hinweis zu den Wahlunterlagen für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024

  • Aktuell (KW21) werden in Neuenbürg vom Rathaus an alle Wahlberechtigten, die Briefwahl beantragt haben, die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel und Umschläge) versendet.
  • Zusätzlich erhalten alle Wahlberechtigten, unabhängig von der Briefwahl, die Wahlunterlagen (Stimmzettel) für die Kommunalwahl vorab von zentraler Stelle nach Hause zugestellt, um diese in Ruhe ausfüllen zu können. Diese Wahlunterlagen können dann am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden, sofern nicht bereits Briefwahl gemacht wurde.

Briefwähler bekommen also die Wahlunterlagen doppelt. Das lässt sich aus organisatorischen Gründen leider nicht vermeiden.

Warum soll ich wählen?

1. Weil es mein Recht und Privileg ist! Nur das Volk kann seine Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Dank Artikel 20 des Grundgesetzes kann jede und jeder Wahlberechtigte aktiv an der Demokratie mitwirken. In vielen Ländern ist das nicht selbstverständlich. Ich sollte mein Recht auf Mitbestimmung über die Volksvertretung daher nutzen.

2. Weil jede Stimme zählt! Die Entscheidung, wer in einer Kommune oder in einem Landkreis das Sagen hat, kann von wenigen Stimmen abhängen – im Zweifel genau von meiner. Meine Stimme kann meinem Kandidierenden an die Macht verhelfen und diese somit meine Gemeinde in meinem Sinne gestalten. Meine Stimme ist wichtig.

3. Weil andere entscheiden, wenn ich nicht wähle! Werden Stimmen nicht abgegeben, gehen sie verloren. Gehe ich also nicht wählen, werden andere entscheiden, wer mich vertritt. Wenn ich selbst entscheiden will, wer auf kommunaler Ebene das Sagen hat, muss ich wählen.

4. Weil Wählen mich vor Extremismus schützt! Wer nicht wählt, erleichtert es extremistischen Strömungen, einen größeren Einfluss auf unsere Gesellschaft und die Politik zu bekommen. Eine hohe Wahlbeteiligung und dadurch auch meine Stimme kann das verhindern.

5. Weil Nichtwählen aus Protest nicht funktioniert! Will ich einer Partei oder einem Wahlvorschlag einen Denkzettel verpassen, indem ich nicht wähle, funktioniert das nicht. Meine Stimme fällt einfach unter den Tisch. Wähle ich hingegen, kann ich einen Wahlvorschlag klar den anderen vorziehen.

6. Weil Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen! Die Politik entscheidet heute über viele Themen von morgen. Junge Menschen werden sich mit aktuellen Entscheidungen noch lange beschäftigen. Wenn ich heute darauf verzichte zu wählen, verzichte ich auch darauf, meine eigene Zukunft mitzugestalten.

7. Weil ich aktiv die Politik beeinflussen kann! Mit meiner Stimme nehme ich Einfluss auf die Politik. Die Politik wiederum nimmt Einfluss auf wesentliche Fragen des Alltags, besonders die Kommunalpolitik. So kann ich alleine schon durch meine Stimmabgabe die Politik aktiv beeinflussen.

Quelle: https://www.kommunalwahl-bw.de

Die nächste Kommunalwahl ist am 9. Juni 2024

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Städte und Gemeinden ihre kommunalpolitischen Vertreter/innen in den

  • Gemeinderat
  • Ortschaftsrat (soweit vorhanden)
  • Kreistag

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.

Mehr Infos zur Kommunalwahl erhalten Sie hier:

www.im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/kommunalwahlen

www.kommunalwahl-bw.de/

Die nächste Europawahl ist am 09. Juni 2024

Das Europäische Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die Amtszeit beträgt, wie bei den Kommunalwahlen, ebenfalls fünf Jahre. In Baden – Württemberg finden daher die Kommunalwahlen häufig parallel statt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union(Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das 16.Lebensjahr vollendet haben.

Weitere Informationen zur Europawahl erhalten Sie über folgende Links:

Die zur Website Bundeswahlleiterin

Zur Website des Innenministerium Baden-Württemberg

Europawahl am 9. Juni 2024 - Information für Unionsbürger

Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Stadtverwaltung Neuenbürg, Rathausstraße 2, 75305 Neuenbürg senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Freundliche Grüße
Wahlamt Neuenbürg

Elections to the European Parliament 2024

The 10th direct elections to the European Parliament are being held in the EU on 6-9 June 2024. In Germany, these elections will take place on Sunday, 9 June 2024.

Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.

To vote in Germany, you must be registered in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.

If you voted in Germany already during the 2019 European elections, you are already on the electoral register of your place of residence and do not need to register again.

All other EU citizens must submit an application to be added to the electoral register. This application must be submitted to the local authority of their German place of residence by 19 May 2024.

Quelle: 

Erklärvideo zur Wahl

Die Landeszentrale für politische Bildung hat folgenmdes Erklärvideo zur Kommunalwahlen in Baden-Württemberg veröffentlich:

Video

Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie "wie gebe ich meine Stimmen für den Gemeinderat richtig ab?" oder die Erklärung von Begriffen wie Verhältniswahl,  Mehrheitswahl, PanaschierenKumulieren und vieles mehr.

Info-Flyer zur Kommunalwahl

Den Flyer finden Sie hier Flyer