Satzung über den Bebauungsplan „Zwerchweg – 4. Änderung Quellenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 26.01.2021 aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 74 Abs.1 und 7 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) - jeweils in den Fassungen der letzten Änderungen - den Bebauungsplan „Zwerchweg – 4. Änderung Quellenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan des zeichnerischen Teils in der Fassung vom 16.06.2021 maßgebend.
§ 2 Änderungsinhalte
Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplans „Zwerchweg“ innerhalb des Geltungsbereichs gemäß der separaten Planzeichnung Teil A sind im nachfolgend dargestellten Umfang dem nachfolgenden Teil C (Örtliche Bauvorschriften) zu entnehmen. Alle von dieser Änderung nicht betroffenen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften des rechtskräftigen Bebauungsplans gelten unverändert fort.
§ 3 Bestandteile und Anlagen der Satzung
Bestandteile der Satzung
A Zeichnerischer Teil (Lageplan Geltungsbereich) in der Fassung vom 16.06.2021
C Örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 18.06.2021
Anlagen
D Hinweise in der Fassung vom 12.08.2021
E Begründung in der Fassung vom 18.06.2021
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 75 (3) Nr. 2 LBO handelt, werden aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Auf § 213 BauGB (Ordnungswidrigkeiten) wird verwiesen.
§ 5 Inkrafttreten
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit deren ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
Neuenbürg, den 16.12.2021
Horst Martin, Bürgermeister