Offenlage des Lärmaktionsplans
Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 26.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Offenlage des Entwurfs der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (4.Stufe) beschlossen.
Der Entwurf liegt in der Zeit vom
02.04.2024 – bis einschließlich 03.05.2024
Zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Neuenbürg, Rathausstraße 2, 75305 Neuenbürg, Hauptamt, 1. OG, Zimmer 14, während den folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit Vorschlägen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.