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BPL - Steigäcker - Aufstellungsbeschluss

Enz Blick Richtung Ste. Maxime Platz
Die malerische Stadt an der Enz
Frühling_Neuenbürg

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker“; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 17.03.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker“ im Ortsteil Waldrennach gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand des Ortsteils Waldrennach, westlich der „Talblickstraße“ und nördlich der Straßen „Hauerweg“ und „Lange Äcker“. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch Wohnbebauung der genannten Straßen im Südosten sowie Wald- und Wiesenflächen im Nordwesten.  

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst jeweils Teilbereiche der Flurstücke Nr. 149/1, 149/2, 158, 164/2, 165/1, 165/2, 166/1, 168, sowie die Flurstücke Nr. 149/6, 167/1, 167/2, 169, 169/1, 169/2, 169/3, 170/2, 170/3, 488/1, 493, mit einer Gesamtgröße von rd. 2 ha

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Herstellung von Bauplanungsrecht für Wohnbebauung auf bisher im planungsrechtlichen Außenbereich befindlichem Gelände. Mit dem Bebauungsplan sollen die Potenziale der gegebenen Erschließungsmöglichkeit und der attraktiven Lage aufgegriffen und dem dringenden Bedarf an Wohnbauland entgegengesteuert werden. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker“ zielt auf eine lockere, dörfliche Wohnbebauung mit überwiegend Einfamilien- und Doppelhäusern sowie vereinzelt Mehrfamilienhäusern ab, um vielfältige Wohnungsgrößen nach Bedarf zu ermöglichen.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Herstellung von Bauplanungsrecht für Wohnbebauung auf bisher im planungsrechtlichen Außenbereich befindlichem Gelände. Mit dem Bebauungsplan sollen die Potenziale der gegebenen Erschließungsmöglichkeit und der attraktiven Lage aufgegriffen und dem dringenden Bedarf an Wohnbauland entgegengesteuert werden. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker“ zielt auf eine lockere, dörfliche Wohnbebauung mit überwiegend Einfamilien- und Doppelhäusern sowie vereinzelt Mehrfamilienhäusern ab, um vielfältige Wohnungsgrößen nach Bedarf zu ermöglichen.

b) Blligung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 25.01.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht dem unter Punkt „a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB“ genannten. Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Die Planunterlagen in der Fassung für die frühzeitige Beteiligung werden in der Zeit vom

Freitag, den 11.02.2022 bis einschließlich Montag, den 14.03.2022

im Rathaus der Stadt Neuenbürg, Stadtverwaltung, Mühlstraße 24, Zimmer 1 (Vorzimmer des Stadtbauamts) zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Dienststunden sind:

  • Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • sowie Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygieneauflagen, ist eine vorherige Anmeldung und Terminabstimmung unter Telefonnummer: 07082 7910-57 angeraten.

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker“ zudem auf der Homepage der Stadt Neuenbürg (Link: www.neuenbuerg.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene/bpl-im-verfahren/) sowie über das zentrale Internetportal des Landes abrufbar.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker“ umfasst folgende Dokumente:

  • Zeichnerischer Teil 
  • Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften
  • Begründung

Jeweils in der Fassung vom 07.01.2022

  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung in der Fassung vom 11.05.2020

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Neuenbürg abgegeben werden.

Anschrift und Kontaktdaten lauten:

  • Postalische Anschrift: Stadtverwaltung Neuenbürg, Rathausstraße 2, 75305 Neuenbürg
  • E-Mail schreiben
  • Mündliche Vorsprache / zur Niederschrift: Stadtverwaltung Neuenbürg, Mühlstraße 24, 75305 Neuenbürg, Zimmer 1 (Vorzimmer des Stadtbauamts), Voranmeldung unter Telefonnummer: 07082 7910-57

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Neuenbürg, den 03.02.2022                                                                                             

gez.
Horst Martin, Bürgermeister