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BPL - Junkeräcker – 9. Änderung Flst.-Nr. 933

Enz Blick Richtung Ste. Maxime Platz
Die malerische Stadt an der Enz
Frühling_Neuenbürg

Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und Satzungsbeschluss

Am 25.01.2022 hat der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg die Aufstellung des Bebauungsplanes 9. Änderung „Junkeräcker – Flst.-Nr. 933“ nach § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Verbindung mit den Regelungen nach § 13a BauGB in Neuenbürg beschlossen und am 22.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften 9. Änderung „Junkeräcker – Flst.-Nr. 933“ gebilligt.

Ebenfalls hat der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg am 22.02.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 (2) BauGB im Zeitraum vom 11.03.2022 bis 11.04.2022 durchzuführen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 (2) BauGB fand im Zeitraum vom 23.02.2021 bis 04.04.2022 statt.

Die dabei eingegangenen Anregungen wurden in einer Abwägungstabelle zusammengestellt. Alle eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) wirken sich positiv auf das geplante Bauvorhaben aus. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2022 die Stellungnahmen der TöBs gemäß Abwägungstabelle abgewogen und den Bebauungsplan 9. Änderung „Junkeräcker – Flst.-Nr. 933“ in Folge als Satzung beschlossen.

Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Neuenbürg/Engelsbrand ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die verbindliche Bauleitplanung entspricht insofern den Vorgaben der übergeordneten Planstufe.

Planerfordernis

Der Eigentümer des Flurstücks 933 in der Schönblickstraße 31 in Neuenbürg plant einen Wohnhausanbau, einen Balkonanbau und die Errichtung von zwei Dachgauben. Das neu festgesetzte Baufenster soll die alte festgesetzte starre Baulinie für die Umsetzung des neuen Anbaus aufweichen, um weiteren Wohnraum zu schaffen und soll gleichzeitig einen städtebaulich gewünschten Übergang zur vorhandenen Bebauung auf dem angrenzenden Nachbargrundstück herstellen. Da das Vorhaben nicht im Wege der Befreiung zugelassen werden kann, es aber städtebaulich wünschenswert ist, ist die Planung erforderlich.

Die Fläche des Bebauungsplanes liegt innerhalb der Ortslage und kann demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.

Ziele und Zwecke der Planung

Die vorhandene Bebauung auf dem benachbarten Grundstück fällt aus dem sonst im Baugebiet vorhandenen Rahmen und entspricht nicht den bauleitplanerischen Festsetzungen. Im Übergang zum sonstigen Baugebiet Junkeräcker ergeben sich dadurch gerade für das Grundstück Schönblickstraße 31 städtebauliche Spannungen, die durch den vorliegenden Entwurf gelöst werden können. Die Planung schafft einen Übergang zwischen dem dreigeschossigen in der Nachbarschaft befindlichen Gebäude und der sonst vorhandenen zweigeschossigen Bebauung unter maßvoller Erhöhung des baulichen Ausnutzungsgrades.

Moderne Wohnbaugebiete bieten in der Regel eine GRZ von 0,4. Derzeit liegt ein Überbauungsgrad der Grundstücke mit ihrer Hauptanlage im Bebauungsplangebiet Junkeräcker von ca. 0,2 bis 0,35 vor. Um dem Charakter des Baugebietes gerecht zu werden und gleichzeitig den gewünschten Übergang zum Nachbargrundstück schaffen zu können, soll die GRZ neu mit 0,35 festgesetzt werden. Das Erscheinungsbild der hangseits eingeschossigen Bauweise und talseits zweigeschossigen Bauweise soll gewahrt bleiben.

Durch die oben genannten Änderungen im Bebauungsplan wird der Weg für eine moderne und zeitgemäße Bebauung geöffnet. Nachbarschaftliche Belange werden hierdurch nicht berührt. Der Charakter der offenen Bauweise des Baugebietes mit ausgeprägtem Grünflächenanteil bleibt erhalten. Die Stellung der drei Garagen und des Carports soll durch die neue Festsetzung eines Garagenfensters baurechtlich geregelt werden.

Weitere Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes bleiben unberührt.

Lage und Geltungsbereich

Der Änderungsbereich ist Teil des Wohnbaugebietes „Junkeräcker“ und ist bereits bebaut. Die anschließenden Grundstücke in Richtung Westen und Osten entlang der Schönblickstraße sind überwiegend mit zweigeschossigen Wohnhäusern bebaut.

Satzungen